Wir bringen es in Ordnung – als serviceorientierter Händler für Hubgeräte kennen wir uns natürlich auch mit der Instandsetzung dieser aus. Alle Prüfungen und Reparaturen erfolgen durch befähigte Personen mit Detailkenntnissen der erforderlichen gesetzlichen Vorschriften und Normen.
Die BetrSichV legt fest, dass Produkte vor jedem Gebrauch und mindestens einmal jährlich – in Abhängigkeit von Einsatzbedingungen und betrieblichen Vorschriften auch in kürzeren Abständen – zu prüfen sind. Diese Prüfung muss durch eine befähigte Person erfolgen und entsprechend dokumentiert werden.
Wir erledigen das für Sie!
Hebezeuge, Winden, Hub- und Zuggeräte nach BGV D8
- Handhebel- und Stirnradflaschenzüge
- Fahrwerke und Trägerklemmen
- Elektrische Kettenzüge und Seilwinden
- Manuelle Seilzüge und Umlenkrollen
- Zahnstangen-, Wand- und Seilwinden
- Hydraulische Hebezeuge (Pumpen, Zylinder und Maschinenheber)
- Schwerlastfahrwerke
Persönliche Schutzausrüstung
- Höhensicherungsgeräte
- Auffanggurte
- Verbindungsmittel
- Mitlaufende Auffanggeräte
- Dreibeine
- Rettungswinden
Lastaufnahmemittel nach BGR 500
- Permanentmagnete
- Textile Anschlagmittel und Ladungssicherung
- TIGRIP® Lastaufnahmemittel
- Seil- und Federzüge
Flurförderzeuge und Gabelhubwagen nach BGV D27
- Gabelhubwagen
- Scherengabelhubwagen
- Motorische und manuelle Gabelhochhubwagen
Aufnahme von Art und Anzahl der zu prüfenden Produkte. Erforderliche Dokumentationen sollten hier vorhanden sein (z.B. Prüfblätter).
Beurteilung des Zustands von Produkten, Bauteilen und Sicherheitseinrichtungen.
Überprüfung der relevanten Bauteile auf abweichende Maße, Kontrolle der Funktion des Gerätes sowie der Sicherheitseinrichtungen.
Reparatur der Produkte und Bauteile, die den sicherheitstechnischen Anforderungen nicht entsprechen – natürlich nach vorheriger Absprache.
Überprüfung der instandgesetzten Geräte sowie Dokumentation der durchgeführten Prüfung und Reparatur.